Beglaubigungen

Beglaubigte Übersetzungen

Übersetzungen von Dokumenten, die öffentlichen Stellen / Ämtern vorgelegt werden sollen, benötigen eine Echtheitsbestätigung (Beglaubigung).
Diese ist immer dann notwendig, wenn einem Text in Deutschland sowie im Geltungsbereich der Europäischen Union Rechtswirksamkeit vor Gericht und staatlichen Behörden verliehen werden soll.

Beglaubigt werden müssen beispielsweise Urkunden verschiedenster Art, Dokumente zur Anerkennung von Abschlüssen, Verträge sowie Geschäfts- und gerichtliche Verfahrensunterlagen.

Für diese anspruchsvolle Aufgabe kommen ausschließlich vereidigte, gerichtlich bestellte Übersetzer zum Zuge, die mit Stempel und Unterschrift für die wortgetreue Wiedergabe der Originaldokumente garantieren.
Die Unterschrift gilt als rechtlich verbindliches Echtheitszertifikat für Ihre Übersetzung.

espaTrans bietet diesen Service sowohl für Privat- als auch Geschäftskunden an.
Wir übersetzen aus den gängigen Sprachen ins Deutsche und umgekehrt.
Die Umsetzung des Datenschutzes und die damit verbundene Gewährleistung der Privatsphäre sichern wir Ihnen dabei zu.

Gern erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.
Bedenken Sie jedoch, dass wir die Dokumente vorher sehen müssen, und eventuell noch Fragen zu Inhalt und Ablauf zu klären sind.

Rufen Sie uns an, oder schicken Sie uns eine eMail.

Wir beraten Sie gern.

Dokumente, die zwingend beglaubigt werden müssen (Auswahl)

Personenstandsurkunden:

  • Geburtsurkunden
  • Heiratsurkunden
  • Sterbeurkunden

Identitätsdokumente:

  • Personalausweise
  • Reisepässe
  • Aufenthaltstitel
  • Führerscheine

Bildungsnachweise:

  • Zeugnisse
  • Hochschulabschlüsse
  • Notenübersichten
  • Arbeitszeugnisse

Juristische Dokumente:

  • Gerichtsurteile (z. B. Scheidungsurteile)
  • Testamente
  • Vollmachten
  • polizeiliche Führungszeugnisse

Offizielle Bescheinigungen:

  • Meldebescheinigungen
  • Ehefähigkeitszeugnisse
  • Steuerunterlagen

Medizinische Unterlagen:

  • Atteste
  • Gutachten
  • Impfausweise

Fahrzeugpapiere:

  • Zulassungsbescheinigungen (oft für Importe erforderlich)